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Neue Europarat-Konvention zum Tierschutz bei grenz
Das vorgesehenes internationale Übereinkommen legt strengere Anforderungen für Tiertransporte in der EU und generell in Europa fest. Es revidiert das bisherige Übereinkommen aus 1968 und bewirkt konkrete Verbesserungen für den Tierschutz. Dabei werden detaillierte Vorgaben für die vorwiegend betroffenen Tiere Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Pferde festgelegt.

Das Übereinkommen des Europarats über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport legt die Grundvoraussetzungen für Tiertransporte fest, etwa die Gestaltung des Transportmittels, die Gesundheit der Tiere, der humane Umgang mit Tieren sowie Veterinärkontrollen und -bescheinigungen. Es enthält auch spezielle Vorgaben für den Straßen-, See-, Luft- und Schienentransport von Tieren.

Das erste Übereinkommen wurde 1968 verabschiedet. Es ist von allen Mitgliedstaaten umgesetzt worden, ferner von Zypern, der Tschechischen Republik, Island, Norwegen, Rumänien, Russland, der Schweiz und der Türkei. Mehrere andere Mitglieder des Europarats haben das Übereinkommen freilich nicht unterzeichnet.

1995 haben die Vertragsparteien des Übereinkommens beschlossen, es aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen zu aktualisieren. Im Oktober 2001 erteilte der EU-Ministerrat der Kommission einen Verhandlungsauftrag für die Überarbeitung des Übereinkommens. Die entsprechenden Verhandlungen wurden im Juni 2002 abgeschlossen.

Das überarbeitete Übereinkommen schreibt Grundprinzipien für Tiertransporte fest, die für alle Tierarten gelten. Detailliertere Vorschriften gelten für die vorwiegend betroffenen Tierarten sowie für die einzelnen Transportarten.

Ein hoher Anteil der Tiere wird bisher erst im Bestimmungsland geschlachtet. Das Übereinkommen will nun den entsprechenden Handelsverkehr auf Schlachtkörper beschränken und die Schlachtung im Herkunftsland fördern.

Auch strengere Regeln für Langzeittransporte werden in beiden Vorlagen festgelegt. Nach dem Übereinkommen sollte für längere Fahrtzeiten als 8 Stunden ein Streckenplan vorliegen, aus dem hervorgeht, wann und wo die Tiere ausgeladen werden und welche Ruhezeiten gelten. Dies entspricht dem Kommissionsvorschlag, der für jeden Transport mit Beförderungsdauern über 9 Stunden gilt.

Die Europäische Union betreibt einen intensiven Handel mit lebenden Tieren. So hat sie allein 2002 mehr als 900 000 Lämmer, 60 000 Rinder und 40 000 Pferde und Esel aus Rumänien eingeführt

Das Übereinkommen muss von mindestens vier Ländern ratifiziert werden, bevor es in Kraft treten kann (dabei zählt die EU als ein Land). Der genaue Termin des Inkrafttretens: sechs Monate nach dem Tag, an dem das vierte Land offiziell dem Europarat die Ratifizierung meldet.

Das überarbeitete Übereinkommen wird am 6. November 2003 in Chisinau in Moldawien auf der 113. Tagung des Ministerkomitees des Europarats zur Unterzeichnung aufgelegt.

Quelle: http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1487|0|RAPID&lg=DE&display=



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