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Kennzeichnungspflicht f
Ab 9. Juli 2005 ist es so weit: EU-weit gelten dann neue Kennzeichnungs- und Meldepflichten. Alle Schafe und Ziegen haltenden Betriebe werden zuvor in einem behördlichen Register erfaßt und ab diesem Zeitpunkt in der zentralen Datenbank geführt. Damit sollen die Herkunft von Schafen und Ziegen künftig besser nachvollzogen und Tierseuchen besser bekämpft werden können.

Dazu müssen zunächst einmal alle Schafe und Ziegen haltenden Betriebe in einem behördlichen Register erfasst werden. Dieses wird dann ab dem 9. Juli 2005 in der zentralen Datenbank geführt. Auch die Anzahl der kleinen Wiederkäuer je Betrieb wird dort gespeichert. Ebenfalls ab diesem Datum werden alle Zuchttiere mit einer Ohrmarke und einem zweiten Kennzeichen versehen.

Ab 2008 sollen Zuchtschafe dann nur noch elektronisch gekennzeichnet werden. Jedes Schaf und jede Ziege, die den Betrieb wechselt, braucht ab dem 9. Juli 2005 außerdem ein Begleitdokument. Für das gesamte System der Kennzeichnung und Registrierung sind die einzelnen Bundesländer zuständig.

Wie wichtig die Nachvollziehbarkeit der Herkunft und Aufenthaltsorte von Schafen und Ziegen ist, haben Tierseuchen wie die Maul- und Klauenseuche im Jahr 2001 gezeigt: Da die Infektionsherde nicht rechtzeitig herausgefunden werden konnten, mussten letztlich Tausende gesunder Tiere zur Verhinderung der Seuchenverschleppung getötet werden.

Viele Tierhalter hat das in ihrer Existenz bedroht. Aber auch Hobbytierhalter traf es schwer: Nicht selten wurde der Zuchterfolg vieler Jahre zunichte gemacht. Die Kennzeichnung von Schafen und Ziegen wird auch die Überwachung von Schaf- und Ziegenkrankheiten wie Scrapie und ähnlichen Krankheiten (TSE) verbessern. Bislang ist immer noch ungeklärt, welche Rolle Scrapie bei der Entstehung von BSE spielt und welche Übertragungswege es auf andere Tierarten gibt.


Quelle: www.aid.de



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