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Neues Urteil zu Geldgeschenken zu Lebzeiten
Ein interessantes Urteil fällte das OLG Düsseldorf unlängst bezüglich Geldgeschenken: Im vorliegenden Fall wollte die Schwiegermutter wegen `groben Undanks` den Sohn und Schwiegertochter geschenkten fünfstelligen Geldbetrag zurückfordern, weil sie fremdging...

Das Geld sollte für den `Nestbau` und eine `Familienkutsche` geschenkt sein.

Das Ehepaar investierte das geschenkte Geld in eine Wohnungsrenovierung und ein Auto. Zu diesem Zeitpunkt kriselte die Beziehung bereits erheblich, weil der Kinderwunsch der beiden bislang unerfüllt geblieben war.

Zu dem endgültigen Aus der Ehe kam es aber erst zwei Jahre später. Die Frau war nach einem Seitensprung schwanger geworden.

Die enttäuschte Schwiegermutter wollte sich damit nicht abfinden und verlangte wegen groben Undanks die Geldgeschenke von ihrer untreuen Schwiegertochter zurück. Der Argumentation der Frau wollte sich das Oberlandesgericht Düsseldorf jedoch nicht anschließen. Die Richter verweigerten der Schwiegermutter die Rückforderung.

Begründung: Der Seitensprung in einer bereits kriselnden Ehe sei keine schwere Verfehlung und damit kein grober Undank gegenüber dem Schenker. Undank läge nur vor, wenn ein Ehepartner bewußt eine bis dahin intakte Ehe zerstören würde.

Darüber hinaus habe die Schwiegermutter damals von der Ehekrise gewußt und versucht, durch Geschenke zur Stabilisierung der Ehe beizutragen, erklärten die Richter in Düsseldorf. Geschenke, die trotz solcher erkennbarer Risiken gemacht würden, könnten später nicht zurückgefordert werden.

(Urteil: Oberlandesgerichts Düsseldorf, Aktenzeichen: I-24U 83/04)


Quelle: www.aerztezeitung.de



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