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Übergangsfrist für `Schweizer Schweinesuppe`?
Das Verfüttern von Küchenabfällen an Schweine hat eine lange Tradition, nicht nur in der Schweiz. Doch während in den übrigen europäischen Ländern diese Fütterungspraxis nicht oder nur noch unter verschärften Auflagen erlaubt ist, möchte man in der Schweiz auf die traditionelle `Schweizer Schweinesuppe` nicht verzichten...

Das potenzielle Risiko, vor allem für die Tiergesundheit, überwiege bei weitem die Vorteile dieser Praxis, so die EU-Kommisssion. Und damit werde innerhalb der Europäischen Union das Verbot von Schweinesuppe bleiben, so berichtet die Nachrichtenagentur SDA.

Laut (BVet) reichen auch die verschärften Vorschriften, die der Bundesrat am 7. März beschlossen hatte, der EU nicht. Einhellig hätten sich die EU-Staaten für ein Verfütterungsverbot in der Schweiz ausgesprochen, so Cathy Maret vom Bundesamt für Veterinärwesen.

Das bedeutet, `dass es zu Handelseinschränkungen kommen könnte, falls die Schweiz die Massnahme weiterführt`. Ein erneuter Bundesratsbeschluss steht noch aus. Sollte sich die Schweiz für ein Verbot entscheiden, ginge es darum, mit der EU eine Übergangsfrist auszuhandeln.

Jährlich fallen in der Schweiz rund 300 000 Tonnen Speise- und Küchenreste an. Etwa 200`000 Tonnen davon sammeln die 250 Schweinesuppenköche ein und kochen sie gut durch - fertig ist die `Schweizer Schweinesuppe`.


Quelle: www.lid.ch





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