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Neue Tierimpfstoff- Verordnung - das n
Die Rede ist von der sogenannten Tierimpfstoff-Verordnung (TIVO) und hier insbesondere der § 34 Absatz 2, der als Ausnahmeregelung im Einzelfall eine Abgabe von Impfstoffen an Landwirte erlauben kann, sofern Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht berührt sind.

Nachdem das sogenannte Tierarzneimittelneuordnungsgesetz am 1.11.2002 offiziell als 11. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft getreten ist, beschäftigt sich das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, die Veterinärverwaltung, die Standesvertretung der Tierärzteschaft (BpT und BTK) und Interessengruppen der Pharmaindustrie (BfT) und Landwirtschaft (ZDS) bereits mit dem nächsten Thema, welches einschneidende Veränderungen und weitere Einschränkungen für die Nutztierpraxis und Landwirtschaft zur Folge haben kann.

In den letzten Jahren hat sich insbesondere in der `Schweinepraxis`- mit unterschiedlicher Ausprägung in den einzelnen Bundesländern bzw. Regierungsbezirken- eine umfangreiche Genehmigungspraxis dieser Anträge dahin gehend etabliert, dass Anträge auf Impfstoffabgabe in aller Regel genehmigt werden (müssen). Diese Genehmigungen werden aber dann teilweise mit berechtigten, aber auch unsinnigen Nebenbestimmungen bzw. Auflagen versehen.

Während die derzeit gültige Fassung des § 34 der Tierimpfstoff-Verordnung lediglich zwei Absätze umfasst, soll die mögliche zukünftige Version, die derzeit als Diskussionspapier vorliegt, ganze neun(!) Absätze aufweisen. Interessant ist dabei, dass in erster Linie die bisher oft unsinnigen Auflagen hier anscheinend `festzementiert` werden sollen. Obwohl im Bundesministerium die geplante Neufassug der TIVO nicht allerhöchste Dringlichkeit hat, soll dieser Artikel mit dazu beitragen, das Thema einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und als Diskussionsbeitrag dienen.

Anschrift des Verfassers:
Dr. Reinhold Heggemann
Bahnhofstr.69
25782 Tellingstedt
Tel.: 04838-703004
Fax: 04838-703005

Die aktuell gültige Gesetzesfassung mit Kommentar finden Sie unter www.pigpool.de


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SCHWEINEPRAXIS

Nachweis des porcine circovirus-like virus P1 bei kongenitalem Tremormembers
Zwei Schweinebetriebe in der chinesischen Provinz Jiangsu waren von einem Ausbruch rätselhafter Symptome betroffen: Zittern und Schütteln waren die Hauptsymptome der betroffenen Tiere. Ihre Blut- und Gewebeproben waren positiv für das porcine circovirus-like virus P1.

  • Ultraschallgestützte Katheterisierung bei erwachsenen anästhesierten Yorkshire-Mischlingsschweinenmembers
  • Akute Enzephalopathie infolge Clonazepam-Vergiftung bei einem Hängebauchschweinmembers
  • Temporäre Veränderung der Darmflora bei Gabe von subtherapeutischen Antibiotikadosen an Schweinemembers
  • Einfluss von Geburtsfaktoren auf die spätere Reproduktion von Sauenmembers
  • Chronologische Dokumentation einer Zuchtsau mit PUDSmembers
  • Intramuskuläre Gabe von Dexdemetomidin mit Ketamin versus Alfaxalon beim Schweinmembers
  • Östrogen-Rezeptoren ERα and ERβ im Uterus tragender Sauenmembers
  • Dexdemetomidin plus Ketamin oder Alfaxalon beim Schweinmembers
  • Leptin und sein Rezeptor in den Karpaldrüsenmembers
  • Synkinese des N. trigeminus abducens beim alten Hundmembers
  • Porkines Circovirus Typ 2 und damit assoziierte Erkrankungenmembers
  • Brucellose und Leptospirose bei Wildschweinen in Australienmembers


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