2008-05-04 Metastasen durch mobile Krebsstammzellen

`Die mobilen Krebsstammzellen sind die gefährlichsten Zellen für den Krebspatienten, denn sie sind nach unserem Modell der Hauptursprung von Metastasen.` So äußerte sich Thomas Brabletz von der Universitätsklinik Freiburg beim derzeit in Berlin stattfindenden Kongress `Invasion and Metastasis` am Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC)und widerlegte die gängige Lehrmeinung, jede Tumorzelle könne Metastasen bilden.
Beispiel Dickdarmkrebs, die zweithäufigste tödliche Krebsart in Deutschland: Normalerweise sorgen die Stammzellen dafür, dass die Zellen des Darms, die nur eine begrenzte Lebensdauer haben, regelmäßig, das heißt einmal am Tag, erneuert werden.

`Wenn eine solche Stammzelle zur Krebsstammzelle wird, kann sie sich anschließend unbegrenzt teilen und weitere Krebsstammzellen hervorbringen`, erklärt der Experte. In einem weiteren Schritt löst sich die Krebsstammzelle vom Ursprungstumor ab und kann sich über die Blutgefäße im Körper verbreiten. `Dafür werden längst stillgelegte Signalwege aktiviert, die der Körper während seiner Entwicklung als Embryo nutzte.`

`Die stationären Krebszellen können allerdings noch keine Metastasen bilden`, räumt auch Brabletz ein. Erst in einem Prozess namens epitheliale-mesenchymale Transition, kurz EMT genannt, werden die Krebszellen umgeformt und nicht mehr im ursprünglichen Zellverband gehalten.

Wenn eine solche bewegliche Krebsstammzelle ins Blutsystem eindringt, kann sie so andere Körperregionen erreichen, die vom ursprünglichen Tumor weit entfernt sind und sich dort ansiedeln.

Mit dem Modell der mobilen Krebsstammzelle vereint Brabletz erstmals alle aktuellen Theorien zur Entstehung von Metastasen - von den genetischen Veränderungen, den Veränderungen im Tumorumfeld, den Krebsstammzellen sowie der EMT.

Allerdings rechnet auch Brabletz in frühestens zehn Jahren mit spezifischen Medikamenten, die etwa die mobilen Krebsstammzellen bekämpfen können. Bis dahin empfiehlt er als Vorsorge eine Darmspiegelung alls 5 Jahre nach dem 45. Lebensjahr.

Quelle: www.pte.at




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