So gab es Ende Februar 2003 noch nicht in allen BundeslĂ€ndern verbindliche Angaben zum Meldeprozedere. Auch die Vergabe einheitlicher Registriernummern fĂŒr die meldepflichtigen Betriebe war nicht abgeschlossen.
Mit dieser neuen Datenbank sollen alle Schweinetransporte registriert werden, um im Seuchenfall die Herkunft und Aufenthaltsorte schnell und zuverlĂ€ssig zurĂŒckverfolgen zu können.
Ăber einschlĂ€gige Erfahrungen verfĂŒgen Landwirtschaft und Verwaltung spĂ€testens seit der 1999 eingefĂŒhrten Meldepflicht fĂŒr Rinder. Die Meldung bei Schweinen ist vergleichsweise einfacher: Nur die ZugĂ€nge sind meldepflichtig  Geburt, Ausfuhr, Schlachtung oder TodesfĂ€lle nicht. Nicht Einzeltierdaten, sondern nur die GruppengröĂe muss weitergegeben werden. Allerdings mĂŒssen  anders als bei Rindern - auch Transportunternehmen ihre ZugĂ€nge registrieren lassen.
Die Zahl der Schweinemeldungen wird - falls korrekt durchgefĂŒhrt - die der Rinder um ein Vielfaches ĂŒbersteigen: Allein die ZugĂ€nge der Schlachtereien ĂŒbertreffen bei Schweinen die Rinderanlieferungen um mehr als das Zehnfache: 2002 wurden in Deutschland gut 44 Mio. Schweine und 4,3 Mio. Rinder geschlachtet.
Die Stichtagsregelung - sie dient der PlausibilitĂ€tsprĂŒfung - sieht eine einmalige Meldung des Schweinebestandes jeweils zum 1. Januar vor.
Quelle: www.aid.com
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