Für die geheime Abfrage der bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführten Kontenevidenzzentrale müsse nicht einmal der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat vorliegen. Zusammen mit der vom Gesetzgeber ebenfalls bereits beschlossenen Einführung einer Steuerzahler-Identifikationsnummer, die jeder Steuerzahler unabhängig vom Wohnort ein Leben lang behalte, führe dies zwangsläufig zum `Gläsernen Steuerzahler`, betont Däke.
Die fehlende Kontrolle der Kontenabfrage etwa durch übergeordnete Stellen könne so nicht hingenommen werden. Zudem sei zu befürchten, daß die abgefragten Daten nicht nachprüfbar außerhalb der BaFin gespeichert werden.
Der Bundestag müsse bei seiner Sitzung am Donnerstag beschließen, das automatisierte Kontenabrufverfahren ganz abzusetzen, bis Zugriffsbefugnisse präzisiert, wirksame Kontrollinstanzen geschaffen und die datenschutzrechtlichen Bedenken vollständig ausgeräumt seien, forderte Däke.
Quelle: www.aeztezeitung.de
|