Das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) werde künftig von 25 000 auf 10 000 Euro abgesenkt, die Eintragung ins Handelsregister beschleunigt, teilte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Berlin mit.
Zudem soll mit dem überarbeiteten Gesetz die Gesellschaftsform, die vor allem im Mittelstand genutzt wird, besser gegen Mißbrauch geschützt werden. Bislang gebe es `Firmenbestatter`, die in Krisenzeiten den Geschäftsführer entließen oder das Geschäftslokal dicht machten, um eine ordnungsgemäße Insolvenz zu verhindern, berichtete das Ministerium.
Der Vizechef der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, warnte jedoch, die Neuregelung dürfe nicht nicht zu einer Abwertung der bestehenden GmbH und damit zu einer `GmbH light` führen.
Quelle: www.arztezeitung.de/geld_und_recht/recht
|