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Eine wichtige Information: Erst zu Jahresbeginn hatten die Stromanbieter die Preise häufig nochmals angezogen. Jetzt liegen den Landesregierungen stoßweise Anträge auf erneute Preiserhöhungen zur Genehmigung vor. Begründung: höhere Bezugspreise, allgemein gestiegene Kosten. Doch die Kunden können sich wehren, indem sie die Differenz zum alten Tarif nicht zahlen - eine Stromsperre ist unzulässig!

Die angestrebten Preiserhöhungen liegen für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von etwa 3500 Kilowattstunden bei acht Prozent und machten 45 Euro pro Jahr aus, wie der Bund der Energieverbraucher errechnet hat.

Einige Landeswirtschaftsminister kündigten schon an, die Tariferhöhungen nicht oder nur mit Abschlägen genehmigen zu wollen. Die meisten Verbraucher müssen sich aber auf Preiserhöhungen einstellen.

Ohnmächtig sind die privaten Stromkunden jedoch nicht. Für einseitige Preiserhöhungen schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch im Paragraph 315 vor, daß diese nach `billigem Ermessen` zu erfolgen haben. Wer Zweifel an der Billigkeit der Stromtariferhöhung hat, kann die Differenz zum bisherigen Preis einbehalten. Dies sollte man aber vorher dem Stromversorger mitteilen und begründen.

Im Falle eines Prozesses muß der Stromanbieter seine Kalkulation offenlegen und begründen, wie sich die Preiserhöhung zusammensetzt. Viele Firmen sehen dies als Betriebsgeheimnis. Die Stiftung Warentest schätzt die Klagewahrscheinlichkeit daher als gering ein. `Bis zum Nachweis der Billigkeit darf der Stromanbieter die säumigen Kunden weder mahnen noch ihnen den Strom abstellen`, informiert die Stiftung und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 5. Juli 2005 (Az.: X ZR 60/04, X ZR 99/04).

Verliert der Kunde den Prozeß, bleibt er aber auf allen Anwalts- und Gerichtskosten sitzen. Gegen eine Preiserhöhung vorzugehen, die lediglich die ab Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent erhöhte Mehrwertsteuer weitergibt oder sich im Rahmen der Inflationsrate um zwei Prozent bewegt, hat jedoch keinen Sinn.

Wer einen Prozeß unbedingt vermeiden will, kann sich einen anderen Versorger wählen. Aktuelle Konditionen alternativer Anbieter finden sich in Stromtarifrechnern im Internet, so etwa auf den Seiten www.strommagazin.de, www.stromtip.de und www.get-strom.de. Die Websites bieten meist alle Informationen, die Nutzer brauchen - vom Namen des Tarifs über die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bis hin zur Herkunft des Stroms.

`Die Kündigung sollte man nicht selbst aussprechen, sondern den neuen Stromlieferanten entsprechend bevollmächtigen`, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In den meisten Fällen regelt der neue Stromlieferant dann alle Formalitäten. Lediglich die Ablesedaten des Zählers müssen dem alten und neuen Versorger mitgeteilt werden. Eine Stromunterbrechung gibt es nicht.

Vielfach können Verbraucher schon mit einem Tarifwechsel beim bisherigen Anbieter Geld sparen. Auf Paketpreise, die die Abnahme einer festen Zahl von Kilowattstunden vorschreiben, sollte man sich nicht vorschnell einlassen. Wer das gekaufte Paket nicht ausschöpft, verliert das nicht verbrauchte Guthaben.


Quelle: www.aerztezeitung.de

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