So sei häufig die Position des Verwalters zum Nachteil der Eigentümer gestärkt, berichtet der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e. V.
Für die Untersuchung wurden 100 Teilungserklärungen überprüft. Sie stammen aus den Jahren 1951 bis 2005 und beziehen sich auf Anlagen mit drei bis 352 Wohnungen.
Bei den untersuchten Teilungserklärungen wurde unter anderem diese Bestimmungen moniert:
Bestellung des Verwalters auf einen Zeitraum von 20 Jahren; automatische Anerkennung der Jahresabrechnung, wenn kein schriftlicher Widerspruch eingeht; zu wenige Pflichtvorgaben an den Verwalter; zu wenige Kostenverteilungen nach Verbrauch und Nutzen.
Die Studie ist kostenlos erhältlich beim Verein wohnen im eigentum, der noch dieses Jahr eine Musterteilungserklärung herausgeben will.
Die komplette Untersuchung steht zum Download unter www.wohnen-im-eigentum.de
Quelle: www.aerztezeitung.de/geld und recht/recht
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